Fachpresseschau
Fachzeitschriften
Die Fachzeitschriftenauslese bietet einen Überblick über strafrechtsrelevante Beiträge aus juristischen Fachzeitschriften. Durch die aktuelle Auswertung von juristischen Fachzeitschriften wird ein zeitnaher und umfassender Überblick über aktuelle Entwicklungen des Strafrechts sowie über kommentierte Gerichtsentscheidungen geboten.
Festschriften
Die Veröffentlichung eines Beitrags in einer Festschrift gilt vielen aus Sicht der Praxis als »Beerdigung erster Klasse«. Doch manches dogmatisch oder rechtspolitisch besonders dicke Brett wird dort gebohrt und kann dem Verteidiger wertvolle Anregung und Hilfe geben. Deshalb wird, beginnend mit Jahrgang 2018 des Strafverteidiger (vgl. StV 2018, 261), in der Regel zweimal jährlich die bewährte Fachzeitschriftenauslese durch einen Überblick über die im Vorjahr erschienenen Festschriften ergänzt.
Fachzeitschriftenübersicht 03/2021
Strafrecht
StGB § 24
Rücktritt vom Versuch
Küper GA 2020, 584
Küper befasst sich in seinem Beitrag mit dem »Teilrücktritt« bei qualifizierten Delikten.
StGB § 32 Abs. 2
Rechtswidriger Angriff
T. Zimmermann GA 2020, 532
Autor setzt sich im Anschluss an einen Beitrag von Hoyer (FS Kindhäuser, 2019, S. 205) mit der Frage auseinander, ob ein »rechtswidriger Angriff « i.S.v. § 32 Abs. 2 StGB ein straftatbestandsmäßiges Verhalten voraussetzt.
StGB § 35 Abs. 1 S. 2
Notstandshilfe
Erb GA 2020, 605
Aufsatz über die Zumutbarkeit der Hinnahme einer »selbst verursachten« Gefahr i.S.v. § 35 Abs. 1 S. 2 StGB bei der Notstandshilfe.
StGB §§ 41, 53 Abs. 2 S. 2
Geld- und Freiheitsstrafe
Heim StraFo 2020, 403
Verf. plädiert – trotz der hohen Anforderungen, die der BGH jüngst in seiner Entscheidung v. 27.05.2020 (5 StR 603/19)
erneut betont hat – für eine häufigere kumulative Anwendung von Geld- und Freiheitsstrafe.
StGB § 73b Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 2
Einziehung beim Drittbegünstigten
Madauß ZWH 2020, 295
Besprechungsaufsatz zu OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2020 – 5 Ws 59/20.
StGB §§ 177 ff.
Sexualstrafrecht
Hoven NStZ 2020, 578
Autorin liefert einen Überblick über die wichtigsten Entscheidungen zum neuen, im November 2016 grundlegend reformierten Sexualstrafrecht.
StGB § 185
Beleidigung
Großmann GA 2020, 546
Verf. analysiert den durch das »Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität« vorgesehenen Qualifikationstatbestand für öffentlich begangene Beleidigungen, bespricht sodann einen Bayerischen Diskussionsentwurf
und unterbreitet schließlich einen eigenen Formulierungsvorschlag für § 185 StGB.
StGB § 185
Beleidigung
Leitmeier HRRS 2020, 391
Autor untersucht die Beschl. des BVerfG v. 19.05.2020 zum Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht
bei ehrverletzenden Äußerungen und ordnet anhand dieses Maßstabs die medienwirksamen Fälle »Künast« und »taz-Kolumne über Polizei« strafrechtlich ein.
StGB § 217
Ärztliche Suizidhilfe
Lindner ZMGR 2020, 270
Autor stellt dar, welche Konsequenzen die Entscheidung des BVerfG v. 26.02.2020 (= StV 2020, 285 [Ls]) zu § 217 StGB für das ärztliche Berufsrecht hat.
StGB § 264
Corona-Soforthilfen und Subventionsbetrug
Rau/Sleiman NZWiSt 2020, 373
Die Autoren untersuchen, ob der Straftatbestand des § 264 StGB im Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige einschlägig ist.
StGB § 266
Untreue
Knieler HRRS 2020, 401
Beitrag über die notwendige Restriktion des Untreuetatbestands.
StGB § 266a; AO § 370
Lohnsteuerhinterziehung; Sozialabgabenbetrug
Grötsch NStZ 2020, 591
Autor stellt die neue Rspr. im Bereich der Lohnsteuerhinterziehung und des Sozialabgabenbetrugs dar und begrüßt deren
Angleichung.
StGB §§ 69 Abs. 2 Nr. 2 u. 3, 315c Abs. 1 Nr. 2d, 315d
Abs. 1. Nr. 3, 316
Straßenverkehrsrecht
Heß/Burmann NJW 2020, 3080
Verf. behandeln im Anschluss an ihre Ausführungen in NJW 2020, 1120 die aktuellen Entwicklungen im Straßenverkehrsrecht
bis zur Jahresmitte 2020, wobei auch strafgerichtliche Entscheidungen analysiert werden.
StGB § 344
Betriebsprüfungen
Brete/Braumann NZWiSt 2020, 381
Autoren prüfen anhand eines Praxisfalls, ob sich Betriebsprüfer sowie Steufa- und BuStra-Beamte der Verfolgung Unschuldiger
nach § 344 StGB strafbar machen können.