Fachpresseschau

Fachzeitschriften

Die Fachzeitschriftenauslese bietet einen Überblick über strafrechtsrelevante Beiträge aus juristischen Fachzeitschriften. Durch die aktuelle Auswertung von juristischen Fachzeitschriften wird ein zeitnaher und umfassender Überblick über aktuelle Entwicklungen des Strafrechts sowie über kommentierte Gerichtsentscheidungen geboten.

Festschriften

Die Veröffentlichung eines Beitrags in einer Festschrift gilt vielen aus Sicht der Praxis als »Beerdigung erster Klasse«. Doch manches dogmatisch oder rechtspolitisch besonders dicke Brett wird dort gebohrt und kann dem Verteidiger wertvolle Anregung und Hilfe geben. Deshalb wird, beginnend mit Jahrgang 2018 des Strafverteidiger (vgl. StV 2018, 261), in der Regel zweimal jährlich die bewährte Fachzeitschriftenauslese durch einen Überblick über die im Vorjahr erschienenen Festschriften ergänzt.

  

Auslese wichtiger Festschriftenbeiträge der Jahre 2023/24 – Teil 2
 

Neben- und Wirtschaftsstrafrecht

Der Begriff des Arbeitsstrafrechts
B. Gercke FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 265

Verf. zeichnet systematisch die Entstehung des »Arbeitsstrafrechts«-Begriffs nach; er setze ein eigenes dogmatisches Profil.


AEUV Art. 215
Rechtsberatung und EU-Russland-Sanktionen
Knierim FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 947

Verf. betrachtet das Rechtsberatungsverbot im Rahmen des 8. EU-Sanktionspakets v. 06.10.2020 nach der russischen Ukraine-Invasion. Rechtsberatungsverbote seien ein gefährlicher Irrweg.


HinSchG
Strafbarkeitsrisiken des »Whistleblowers«
Regina Michalke FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 663

Die Autorin untersucht die Frage, ob der »Whistleblower noch zu retten« sei. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass es bei schweren Verstößen für ihn keinen vollständigen Schutz geben kann. Eine rückhaltlose Aufklärung hierüber sei ungeachtet aller unternehmensinternen Vertraulichkeitszusagen durch die Hinweisgebermeldestelle zu leisten.


HinSchG
Zugriff auf Hinweisgebersysteme
Ruhmannseder FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 773

Verf. befürwortet gesetzgeberische Aktivität, um die nach wie vor bestehende Rechtsunsicherheit im strafprozessualen Umgang
mit Dokumenten aus Hinweisgebersystemen zu beseitigen.


Compliance
G. Dannecker FS Dölling, Nomos (2023), S. 131

Verf. warnt vor Tendenzen der Verrechtlichung ethischer und unternehmensinterner Regeln im Rahmen von Unternehmenscompliance;
die »Good Practices« würden sich stetig verschärfen, wenn sie sich stets an den »Best Practices« orientierten.


Compliance-Risikoanalyse
Lindemann FS Barton, C.F. Müller (2023), S. 515

Verf. stellt Überlegungen zur Methodik und empirischen Fundierung von Compliance-Risikoanalysen vor; der Sachverständige
oder Durchführende eines CRA solle bestmöglich über profunde Kenntnisse zu kriminalitätstheoretischen Theoriebereichen verfügen.

Verfahrensrecht

StPO Vor § 1
Ziele des Strafverfahrens
F. Knauer FS Dölling, Nomos (2023), S. 325

Anlässlich des NSU-Prozesses betrachtet Verf. die Forderungen nach der Aufklärung politischer und gesellschaftlicher Hintergründe
von Straftaten des »NSU«. Eine solche Aufklärung sei de lege lata et ferenda nicht Aufgabe eines Strafgerichts.


StPO §§ 24 ff.
Vorbefasste Richter
Krehl FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 609

Verf. zeichnet die BGH-Rspr. zur Befangenheit nach. Er hält eine Aufgabe des noch vom RG übernommenen Bildes, wonach sich der Richter von vorherigen Entscheidungen freimachen könne, angesichts der bislang nicht berücksichtigten Befangenheitsforschung
nicht für wahrscheinlich, aber möglich.


StPO §§ 24 ff.
Vorbefasste Richter
Müller-Jacobsen FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 699

Die Autorin schlägt vor, § 22 StPO um einen Ausschlussgrund der richterlichen Vorbefassung zu erweitern, auch wenn dies unpopulär sei und über die in der EGMR-Rspr. etablierten Anforderung hinausgehe.


StPO §§ 24 ff.
Vorbefasste Richter
Hartmut Schneider FS Schwenn, Nomos (2024), S. 427

Verf. behandelt, ausgehend von der Entscheidung des EGMR Meng ./. Deutschland v. 16.02.2021 – Nr. 1128/17 = StV-S 2021, 41 (Ls) m. Anm. St. König StV 2022, 273, die Befangenheit von Richtern wegen Vorbefassung in der Straßburger Judikatur und vergleicht diese mit der einschlägigen BGH-Rspr.


StPO §§ 24 ff.
Vorbefasste Richter
Wehnert FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 867

Verf.in moniert die von der Rspr. hartnäckig gehaltene Bastion des unbefangenen vorbefassten Richters, mit der sich die Justiz einen Bärendienst erweise, wenn sie sich aus Kosten- und Praktikabilitätsgründen ihrer Legitimität beraube. Der Gesetzgeber müsse tätig werden.


StPO §§ 24 ff.
Befangenheit: Vereinsmitgliedschaften
Laudon FS Schwenn, Nomos (2024), S. 271

Verf. betrachtet die Ablehnungsmöglichkeiten von Richtern wegen Befangenheit am Beispiel der Mitgliedschaft in Vereinen mit einseitig parteilichem Konzept – etwa zum Schutz von Opfern von Sexualstraftaten.


StPO § 73
Auswahl von Sachverständigen
L. Kruse FS Schwenn, Nomos (2024), S. 259

Verf. legt einen Vorschlag zur modifizierten Sachverständigenauswahl im Ermittlungsverfahren vor, der die von ihm diagnostizierte Benachteiligung des Beschuldigten kompensieren soll.


StPO § 81c, 52, 55
Abstammungsuntersuchung
Lickleder/Sturm FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 647

Der Beitrag untersucht die Abstammungsuntersuchung nach § 81c und postuliert das Bestehen von Belehrungspflichten, die im Verfahren zu berücksichtigen seien.


StPO §§ 94 ff., 100e
EncroChat und Rechtshilfe
Swoboda FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 811

Kritischer Beitrag zu den EncroChat-Verfahren, in denen Verwendungsschranken per Beweiswürdigung überwunden würden und die Datenverwendungsregeln nur noch als Schrankenbestimmungen in einer pro und contra-Abwägung zum Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots Eingang fänden.


StPO § 110
Durchsicht von Daten
Park FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 757

Verf. befasst sich mit zum Zwecke der Durchsicht sichergestellten Datenbeständen und -trägern. De lege lata sei dies ein unbefriedigend geregelter Bereich mit erheblicher Rechtsunsicherheit, der dringend tieferer Behandlung durch Wissenschaft und Legislative bedürfe.


StPO § 110
Durchsicht von Daten: Verteidigeranwesenheit
Dierlamm FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 923

Verf. diskutiert angesichts einer jüngeren Entscheidung des LG Kiel (StV-S 2021, 150) das Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei der Durchsicht von Daten gem. § 110 StPO, das er angesichts des von ihm diagnostizierten erheblichen Schutzdefizits bei der Datendurchsicht befürwortet.


StPO §§ 110a ff.
Unzulässige Tatprovokation
Hoven FS Barton, C.F. Müller (2023), S. 25

Verf.in stellt Überlegungen zur aktuellen gesetzgeberischen Diskussion um die unzulässige Tatprovokation vor.


StPO §§ 110a ff.
Vertrauenspersonen
Weigend FS Barton, C.F. Müller (2023), S. 193

Verf. befasst sich mit der Vertrauensperson im Strafverfahren und präsentiert einen konkreten Regelungsvorschlag für einen einschlägigen § 110e StPO-E.


StPO § 121
Untersuchungshaftdauer
Duttge FS Dölling, Nomos (2023), S. 181

Verf. beobachtet eine zu extensive Untersuchungshaftdauer, der durch positiv-rechtliche Markierung einer äußersten Zumutbarkeitsgrenze begegnet werden könnte.


StPO Vor § 133
Digitalisierung und nemo tenetur
K. Wegner FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 853

Verf. stellt die vielfältigen Möglichkeiten der ermittlungstaktischen Nutzung der von »smarter« Technologie gesammelten Daten dar und spricht sich gegen eine Pflicht aus, digitales Beweismaterial aktiv übermitteln oder zumindest das Passwort herausgeben zu müssen. Dies laufe dem nemo-tenetur-Prinzip als zentraler Errungenschaft des reformierten Strafprozesses zuwider.


StPO §§ 151 ff.
Dokumentation des Ermittlungsverfahrens?
Leitner FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 639

Verf. reflektiert die Reformbedürftigkeit des anachronistisch anmutenden Ermittlungsverfahrens, das auf dem technischen Stand des späten 20. Jahrhunderts stehen geblieben sei und, bei allem wichtigen Bemühen um das Hauptverfahren durch das DokHVG, nicht vergessen werden dürfe.


StPO § 152
Legalitätsprinzip und die FIU
L. Schulz FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 405

Verf. setzt sich mit dem Legalitätsprinzip bei der Financial Intelligence Unit auseinander. Die Einheit komme ihren gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung der Geldwäsche nicht nach – ob dies an einer objektiven oder subjektiven Unmöglichkeit liege, bleibe offen.


StPO § 152
Legalitätsprinzip und Tierschutzstraftaten
Bülte FS Dölling, Nomos (2023), S. 91

Verf. behandelt das Legalitätsprinzip in der Verfolgung von Agrarstraftaten, die – auch aufgrund vorherrschender Akzeptanz institutionalisierter Tierquälerei – defizitär sei.


StPO § 153a
Reformbedarf der Einstellung gegen Geldauflage
Krug/Püschel FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 627

Verf. kritisieren fehlende Kriterien für die Zumessung und Zuwendung von Geldauflagen, da eine Begründungspflicht sowie Rechtschutzmöglichkeiten fehlten.


StPO § 222b
Vorabentscheidungsverfahren und gesetzlicher Richter
Reichling FS Barton, C.F. Müller (2023), S. 163

Verf. meint, § 222b StPO sei die ungeeignete Lösung eines vermeintlichen Problems, die »Herausnahme« aus dem  Revisionsverfahren vielmehr ein rechtsstaatliches Ärgernis.


StPO § 238
Verwertungswiderspruch
R. Neuhaus FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 709

Verf. befürwortet eine Anbindung der Rechtsprechungs-Widerspruchslösung an § 238 Abs. 2 StPO. Trotz einer Verpflichtung des Tatgerichts, Verwertungsverbote von Amts wegen zu berücksichtigen, obliege es weiterhin der Verteidigung, auf die Beachtung des Verwertungsverbots hinzuwirken.


StPO §§ 243 ff.
»Festschreibung« des Sachverhalts
Deckers FG Kempf, Nomos (2023), S. 21

Verf. nimmt den Beitrag von Sartorius StraFo 2022, 90 zum Anlass, die »Möglichkeiten der Festschreibung des Sachverhalts in der Hauptverhandlung« unter Rückgriff auf die 1986 in der DAV-Schriftenreihe von Kempf formulierten Gedanken zu analysieren.


StPO §§ 243 ff.
Zweiteilung der Hauptverhandlung
Heike Jung FS Dölling, Nomos (2023), S. 307

Verf. wirft einen Blick aus heutiger Sicht auf die Reformpostulate der 1970er-Jahre zur Zweiteilung der Hauptverhandlung.


StPO § 244
Beweisantragsrecht
Krehl FS Barton, C.F. Müller (2023), S. 87

Verf. erhebt den aktuellen Zustand des Beweisantragsrechts, das auch nach jüngeren gesetzgeberischen Interventionen weiterhin Systematik vermissen lasse.


StPO §§ 244, 245
Gerichtskundigkeit
U. Neumann FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 735

Verf. erläutert, warum die von Rspr. und h.M. als Sonderfall der Offenkundigkeit anerkannte Rechtsfigur der »Gerichtskundigkeit« für rechtsstaatlich fragwürdig hält; es bleibe zudem das Problem der Vereinheitlichung von tatsachenbasierten Wertungen.


StPO § 244
Gerichtskundige Tatsachen
Hartmut Schneider FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 797

Verf. erläutert, weshalb weder allgemein- noch gerichtskundige Tatsachen zum Beleg von Haupttatsachen herangezogen werden dürften. Die Rechtsfigur gerichtskundiger Tatsachen habe angesichts ihrer legimitatorischen Defizite keine Existenzberechtigung.


StPO §§ 244, 261
Aussagepsychologie
Deckers FS Schwenn, Nomos (2024), S. 89

Verf. setzt sich für einen verstärkten Einsatz von aussagepsychologischen Begutachtungen auf aktueller Wissenschaftshöhe im Strafprozess ein.


StPO §§ 249 ff.
Beweistransfer von Bild-Ton-Aufzeichnungen der Hauptverhandlung
Caspari FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 467

Verf. betrachtet die Optionen für die Verwendung der im Erstverfahren entstandenen Aufzeichnung einer Zeugenaussage in einer neuen Hauptverhandlung. Dies sei aufgrund erheblicher Vorteile für die Wahrheitsfindung sowie aus Gründen der Prozessökonomie und Perspektive der Zeugen zu befürworten.


StPO §§ 249 ff.
Unmittelbarkeitsgrundsatz
S. Claus FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 481

Verf. setzt sich im Kontext der Diskussionen auf dem 73. Deutschen Juristentag 2022 vor dem Hintergrund der Praxis der Bild-Ton-Aufzeichnung und des Selbstleseverfahrens mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz auseinander. Anpassungen seien nicht undenkbar – ihnen solle aber mit der nötigen Sensibilität begegnet werden.


StPO § 153a, 257c
Konsens im Wirtschaftsstrafverfahren
Kempf/Schmitt-Leonardy FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 577

Die Verf. betrachten konsensuale Momente in Wirtschaftsstrafverfahren und plädieren für das langfristige Ziel, die konsensuale Erledigung sozialer Konflikte im Strafverfahren als gleichwertig zur »streitigen« Erledigung anzusehen. Neben »höchstrichterlich aufgeblähten« Anforderungen an Verständigungsgespräche seien bilaterale Gespräche zwischen StA und Verteidigung vor dem Zwischen- und Hauptverfahren stärker in den (legislativen) Blick zu nehmen.


StPO AO § 257c§ 370
Konsensprinzip im Steuerstrafverfahren
Trüg FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 833

Verf. setzt sich mit dem Konsensprinzip im Steuerstrafverfahren auseinander: Die Möglichkeit der tatsächlichen Verständigung verleihe dem Konsensgedanken in Verbindung mit der strafprozessualen Verständigung Legitimation.


StPO § 257c, 456a
Zulässigkeit von »Gesamtverständigungen«
J. Schmidt FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 789

Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob eine »Gesamtverständigung«, die das Absehen von der Vollstreckung gem. § 456a StPO einschließt, zulässig ist. Zu dieser Frage erschöpften sich Rspr. und Lit. bislang in Allgemeinplätzen.


StPO § 261
Non- und paraverbales Verhalten
Rogall FS Dölling, Nomos (2023), S. 393

Verf. befasst sich – ausgehend von BGH StV 1993, 458 und den Bemerkungen des BGH im Beschl. v. 18.08.2020 – 5 StR 175/20, StV 2021, 795 (Ls) – mit der Verwertung von Mimik und Gestik in der Hauptverhandlung. De lege ferenda sei es – insb. mit Blick auf eine Videoaufzeichnung der Hauptverhandlung – trotz klarer Rechtslage wünschenswert, dass der Gesetzgeber die Verwertung auch unbewusster körperlicher Regungen reglementiere.


StPO § 261
Richterliche Überzeugungsbildung: Frau F. und Bauer R.
Th. Fischer FS Barton, C.F. Müller (2023), S. 467

Verf. analysiert mögliche Fehler bei der richterlichen Überzeugungsbildung und der Herstellung subjektiver Gewissheit.

StPO § 261
Richterliche Entscheidungsfindung
Krawczyk FS Barton, C.F. Müller (2023), S. 71

Verf. betrachtet insb. den human factor und weitere Einflussfaktoren auf die richterliche Entscheidungsfindung, die keine Subsumtionsautomatik sei.


StPO § 261
Sexualstrafrecht: Justice Gap?
Kölbel FS Barton, C.F. Müller (2023), S. 39

Autor untersucht einen möglichen »Justice Gap« bei der Aburteilung von Sexualstrafverfahren, kann jedoch keine besondere Milde aus den empirischen Grundlagen ableiten; wahrscheinlicher sei die Kombination diverser deliktspezifischer Nachweisschwierigkeiten.


StPO § 261
Zweifel am Zweifelssatz
Schall FS Dölling, Nomos (2023), S. 427

Verf. plädiert für die Adressierung von Zweifeln in der Prognoseentscheidung im Rahmen einer Gesamtwürdigung; Zweifel am Zweifelssatz seien nur allzu berechtigt.


StPO § 267
Aussage-gegen-Aussage im Sexualstrafrecht
Y. Georg FS Schwenn, Nomos (2024), S. 147

Verf. stellt die Anforderungen an die Urteilsgründe bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen in »MeToo«-Fällen dar.


StPO §§ 271 ff.
Dokumentation der Hauptverhandlung und Fehlurteil
Momsen FS Barton, C.F. Müller (2023), S. 117

Die Dokumentation des Hauptverfahrens biete die Möglichkeit, die Tatsachengrundlage von Urteilen im Rechtmittelverfahren erweitert zu überprüfen. Verf. sieht darin eine Option, die Ursache für Fehlurteile aufzuklären.


StPO §§ 271 ff.; 333 ff.
Dokumentation der Hauptverhandlung: Urteilskontrolle
Eschelbach FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 509

Der Autor steht der audio-(visuellen) Dokumentation der Hauptverhandlung aus revisionsrichterlicher Sicht positiv gegenüber: diese gebe dem Tatgericht statt überhöhter Darstellungsanforderungen wieder mehr die Möglichkeit zur Würdigung an Beweisinhalte. Auch das Revisionsgericht werde nicht überfordert, wenn Mängel nur auf punktgenaue Rügen geprüft würden.


StPO §§ 333 ff.
Defizite der Urteilskorrektur
Eschelbach FS Schwenn, Nomos (2024), S. 129

Verf. begibt sich auf eine Suche nach den Defiziten der Urteilskorrektur und erblickt in der Dokumentation der Hauptverhandlung neue Möglichkeiten, aber auch neue Hürden.


StPO §§ 333 ff.
Dokumentation der Hauptverhandlung: Revisionsrechtliche Konsequenzen
Mosbacher FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 677

Verf. analysiert die geplante Dokumentation der Hauptverhandlung mit Blick auf deren mögliche Auswirkungen auf das Revisionsverfahren. Diese seien erheblich und könnten zu einem Wegfall des Rekonstruktionsverbots als Rügebarriere führen; um eine Überlastung der Revisionssenate zu verhindern, sei zu erwägen, Verifizierungslasten dem Rechtsmittelführer aufzubürden.


StPO §§ 333 ff.
BGH-Revisionspraxis
Basdorf FS Schwenn, Nomos (2024), S. 33

Verf. reflektiert vor dem Hintergrund des Vorsitzes des 5. Strafsenats des BGH bis 2014 die aktuelle Revisionspraxis des Gerichts unter dem Motto »Gegenwart aus der Vergangenheit betrachtet«.


StPO §§ 333 ff.
»Warum Revisionsrechtschutz?«
Norouzi FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 749

Autor befasst sich mit den Grundlagen des Revisionsrechtsschutzes und weist darauf hin, dass die Revision nicht als Instanz zur Herstellung von Gerechtigkeit missverstanden werden dürfe, sondern lediglich die Prozessordnungsmäßigkeit des Verfahrens zu überprüfen vermöchte.


StPO §§ 333 ff.
Beweisverwertungsverbote und Revisionsrecht
Norouzi FS Schwenn, Nomos (2024), S. 363

Verf. blickt aus Sicht der Revision auf Beweisverwertungsverbote. Er kommt zu dem Schluss, dass die Revisionsrechtsprechung allein die Probleme nicht lösen könne. Die Widerspruchslösung sei zugunsten einer Zustimmungslösung aufzugeben und der Gesetzgeber bleibe aufgefordert, eine Entscheidung darüber zu treffen, wo er absolute BVV anerkennen möchte.


StPO § 337
Sach- und Verfahrensrüge
Norouzi FS Barton, C.F. Müller (2023), S. 137

Verf. bemüht sich – in Zeiten von »Hybdridrügen« – um eine kohärente Abgrenzung von Sach- und Verfahrensrüge.


StPO § 356a
Anhörungsrüge
U. Eisenberg FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 495

Verf. betrachtet die Entstehungsgeschichte und praktische Bedeutung der revisionsrechtlichen Anhörungsrüge in § 356a StPO. Da sich ein formaler und ein inhaltlicher Zweck gegenseitig unterliefen, sei die Norm eine gesetzgeberische Fehlkonstruktion.


StPO § 359 ff.
Wiederaufnahmeverfahren
Schwenn FS Barton, C.F. Müller (2023), S. 187

Verf. reflektiert systematisch vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen an die Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten die Wiederaufnahme zu dessen Ungunsten.


StPO § 362 Nr. 5
Wiederaufnahme zuungunsten
Böttner FS Schwenn, Nomos (2024), S. 55

Verf. hat sich – vor der BVerfG-Entscheidung (StV 2024, 1 m. Anm. Stuckenberg) – mit der Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten in § 362 Nr. 5 StPO beschäftigt und kommt zu dem gleichen Ergebnis wie das Gericht: verfassungswidrig.


StPO § 359 ff.
Fehlurteil und Wiederaufnahme
St. König FS Barton, C.F. Müller (2023), S. 57

Verf. stellt das deutsche Projekt zur Wiederaufnahme bei Fehlurteilen vor, bei dem anwaltlich angeleitete Studierende Fälle auf Wiederaufnahmepotenzial prüfen.


StPO § 395
Nebenklage im Wirtschaftsstrafverfahren
Park FS Barton, C.F. Müller (2023), S. 147

Verf. untersucht die Möglichkeiten für die Nebenklage im Wirtschaftsstrafverfahren, dem es aufgrund der inkonsistenten Ausgestaltung von § 395 Abs. 3 StPO an einer prognostizierbaren Anschlussbefugnis fehle.


StPO § 406e
Akteneinsicht bei Aussage-gegen-Aussage
Tully FS Schwenn, Nomos (2024), S. 459

Verf. erörtert die mögliche Versagung der Akteneinsicht in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, in denen das Ermessen der gewährenden Stelle aufgrund einer Gefährdung des Untersuchungszwecks durch Kenntnisnahme der Vernehmungsprotokolle teils auf Null reduziert sei.


StPO §§ 417 ff.
Beschleunigtes Verfahren
Gaede FS Barton, C.F. Müller (2023), S. 3

Verf. setzt sich mit dem beschleunigten Verfahren auseinander und stellt – trotz attestierter (bislang) geringer praktischer Bedeutung – Ideen zu dessen Ausgestaltung de lege ferenda vor.


BVerfGG § 32
Einstweilige Anordnung des BVerfG in Strafsachen
Jahn/Wenglarczyk FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 161

Verf. monieren die unzureichende dogmatische Durchdringung der praxisrelevanten einstweiligen Anordnung. Sie sei für die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen mangels Suspensivwirkung in besonderer Weise relevant, weil es fast immer um tiefe Grundrechtseingriffe gehe.


GVG §§ 141 ff.
Staatsanwaltschaft im Sog der Spezialisierung
Brauneisen FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 453

Der Beitrag wirft ein kritisches Auge auf die zunehmenden Spezialisierungen innerhalb der Staatsanwaltschaft.

Strafverteidigung

StPO Vor § 137
Verteidigung in der Frühen Neuzeit
Salditt FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 103

Verf. setzt sich mit Friedrich Spees Cautio Criminalis von 1631 auseinander, die man als »Gründungsdokument aufgeklärter Strafverteidigung rühmen« könne. Der Verteidigung im Kaiserreich (»Berlin 1874«) widmet sich derselbe Verf. in FS Schwenn, Nomos (2024), S. 405.


StPO Vor § 137
Verteidigung in der Weimarer Republik
Taschke FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 129

Verteidigung in Berlin 1920: Helfferich, Erzberger – und Max Alsberg. Dem heutigen Alsberg-Forschungsstand widmet sich derselbe Verf. in FS Barton, C.F. Müller (2023), S. 617, ebenso wie Ignor in FS Schwenn, Nomos (2024), S. 173.


StPO Vor § 137
NS-Strafverteidigung
A. Koch FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 81

Verf. untersucht die Stellung des Strafverteidigers im nationalsozialistischen Strafverfahrensrecht.


StPO Vor § 137
Anwaltschaft, Ethik und Freiheit
Singer FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 1003

Verf. postuliert ethische Leitlinien zur Vereinbarung von Freiheit und Ethik in der anwaltlichen Berufsausübung.


StPO Vor § 137
Theorie der Verteidigung
Hank FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 933

Der Beitrag befasst sich mit den informellen Verteidigerqualitäten, die neben der Rechtskenntnis auch darin lägen, kluge Argumente ad hoc vorzubringen und überzeugend zu präsentieren.


StPO Vor § 137
Das Wesen der Strafverteidigung
Barton FS Ignor, C.F. Müller (2023), S. 883

Verf. identifiziert die Abwehr des ungerechten staatlichen Angriffs – also den »Kampf ums Recht« – als das historische »Eigentliche« der Strafverteidigung. Auch heute sei dies – trotz diverser anderer von Strafverteidigern erbrachter Dienstleistungen – der Kern der Strafverteidigung und fülle die im 19. Jh. erkämpften Freiheitsrechte mit Leben.


StPO Vor § 137
Objektiv gute Verteidigung
Meyer-Lohkamp FS Schwenn, Nomos (2024), S. 317

Verf. begibt sich auf die rhetorische Suche nach dem »guten« Verteidiger; eine Kernkompetenz liege im empathischen Beistand für den Mandanten bei gleichzeitiger Wahrung professioneller Distanz.


StPO Vor § 137; StGB § 258
Was tun mit der Tatwaffe?
Tsambikakis FS Barton, C.F. Müller (2023), S. 321

Verf. gibt eine induktiv-didaktische »Einführung in die Strafverteidigung « am Beispiel der Abgrenzung zur Strafvereitelung beim Umgang mit Tatmitteln.